Rechtsprechung
BVerfG, 03.09.1993 - 1 BvR 862/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwaltliches Standesrecht - Übergangszeit - Zuständige Rechtsanwaltskammer - Anwaltsbriefkopf - Hinweises auf Bürogemeinschaft mit Steuerberater - Rüge erteilt - Drucktechnisch deutlich von Namen und Berufsbezeichnung des Rechtsanwalts unterschieden
Papierfundstellen
- NJW 1993, 3129
- NVwZ 1994, 58 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus BVerfG, 03.09.1993 - 1 BvR 862/93
Die verfassungsrechtliche Frage der Grenzen standesrechtlicher Werbeverbote nach Art. 12 Abs. 1 GG ist durch den Beschluß des Ersten Senats vom 14. Juli 1987 (BVerfGE 76, 196 ) hinreichend geklärt. - BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 651/86
Rechtsanwalt - Standesrecht - Ehrengerichtliche Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 03.09.1993 - 1 BvR 862/93
Ihm erwächst durch die Versagung der Entscheidung zur Sache kein besonders schwerer Nachteil (BVerfGE 77, 125 [129]).